Schweden verfügt über den weltweit ältesten ununterbrochenen verfassungsrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit. Die Tryckfrihetsförordningen stammt aus dem Jahr 1766 — älter als die Verfassung der Vereinigten Staaten. Sie ist eines von vier schwedischen Verfassungsgesetzen und steht über dem einfachen Gesetz. Die Yttrandefrihetsgrundlagen von 1991 erstreckt denselben Schutz auf elektronische Medien. Gemeinsam gewähren sie Verlegern, Journalisten und deren Quellen eine schriftlich verankerte, gerichtlich durchsetzbare Garantie gegen staatliche Eingriffe — und machen es zum Straftatbestand, wenn ein Betreiber die Identität einer anonymen Quelle preisgibt, selbst auf Polizeianforderung.
Schwedens Datenschutzhaltung ist ungewöhnlich durchsetzungsstark. Die IMY (Integritetsskyddsmyndigheten) gehört zu den aktivsten Datenschutzbehörden Europas und hat nachweislich staatliche wie private Akteure wegen übermäßiger Datenerhebung mit Bußgeldern belegt. Die DSGVO-Datensparsamkeit nach Artikel 5 — nur das Notwendige erheben, nur so lange wie nötig aufbewahren — ist hier keine Abstraktion, sondern wird durchgesetzt. Für einen auf Datenschutz ausgerichteten Hosting-Betreiber ist diese Einschränkung willkommen: Es ist eine Drittbehörde, die dieselbe Grundsatzlinie verstärkt, der NordBastion aus freier Entscheidung folgt.
Der Pionen/WikiLeaks-Präzedenzfall ist der historische Ankerpunkt. Als die Veröffentlichung der Diplomatendepeschen 2010 weltweiten Druck auf alle beteiligten Hosting-Anbieter auslöste, hielt Bahnhof — betrieben vom Pionen-Bunker in Stockholm — WikiLeaks genau unter diesem Verfassungsregime online. NordBastion betreibt keinen Server innerhalb von Pionen; STO.001 befindet sich in einem anderen Tier-III-Rechenzentrum im Großraum Stockholm. Das Rechtsregime, das damals Bahnhof und WikiLeaks schützte, ist dasselbe Rechtsregime, das heute einen NordBastion-Kunden schützt.
