Im Jahr 2010 verabschiedete das Althingi — das isländische Parlament — einen Beschluss, um das Land auf das stärkste kombinierte Regime für Meinungsfreiheit, Quellenschutz und Host-Immunität in einer einzigen Jurisdiktion auszurichten. Dieser Beschluss ist die Icelandic Modern Media Initiative, IMMI. Mehrere ihrer Säulen sind nun in ordentliches Recht geschrieben; der Rest der Doktrin prägt, wie isländische Gerichte und Regulatoren Kommunikationsfälle lesen.
Auf IMMI liegt Abschnitt 73 der isländischen Verfassung, der Meinungsfreiheit garantiert und Vorzensur verbietet. Island ist EWR-Mitglied, aber nicht in der EU — die DSGVO gilt durch das EWR-Abkommen und wird von Persónuvernd als nationalem Regulator durchgesetzt, aber der Gerichtshof der Europäischen Union hat keine direkte Autorität über einen isländischen Betreiber.
Island hat kein gesetzliches Mandat zur Massendatenspeicherung. Die nationalen Sicherheitsgesetze sind vergleichsweise eng gefasst. Das Land ist klein, die Rechtsstaatlichkeit ist stark, und der politische Konsens zum Schutz der Kommunikationsinfrastruktur ist über das politische Spektrum hinweg ungewöhnlich beständig.
Ein Reykjavík-VPS befindet sich daher in einer Jurisdiktion, die eine verfassungsrechtliche Garantie der freien Meinungsäußerung, eine explizite parlamentarische Doktrin zum Schutz der Privatsphäre und des Quellenschutzes, ein unabhängiges EWR-konformes Datenschutzregime und die operative Realität verbindet, auf einer Insel zu liegen, die durch zwei private Unterseekabel mit dem Rest der Welt verbunden ist. Für datenschutzbewusste Workloads ist sie buchstäblich ein Ausreißer — sowohl rechtlich als auch geografisch.
